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Bei den Medizinischen Diensten gibt es jeweils eine unabhängige Ombudsperson, an die sich sowohl Beschäftigte des Medizinischen Dienstes bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, als auch Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes vertraulich wenden können.

Die Ombudsperson wird vom Verwaltungsrat des jeweiligen Medizinischen Dienstes berufen. Sie berichtet dem Verwaltungsrat und der zuständigen Aufsichtsbehörde in anonymisierter Form. Widersprüche von Versicherten gegen Leistungsbescheide der Kranken- oder Pflegekasse sind nicht an die Ombudsperson, sondern an die zuständige Krankenkasse zu richten.

Fragen und Antworten zur Ombudsperson

Was sind die Aufgaben einer Ombudsperson? Mit welchen Anliegen kann man sich an die Ombudsperson wenden und wie unabhängig arbeitet die Stelle? Im Folgenden sind die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

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